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Honorar

Es ist für Außenstehende nicht immer leicht, den Arbeitsaufwand eines Rechtsanwaltes in einer Angelegenheit realistisch einzuschätzen. Einem kurzen Schreiben können beispielsweise zeitintensive Vorarbeiten und Recherchen vorausgegangen sein, währenddessen ein langer Schriftsatz nur wenig arbeitsintensiv war.

Für die Abrechnung meiner anwaltlichen Tätigkeit gibt es folgende Grundlagen:

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Gesetzlich vorgesehen errechnen sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Zivilrecht richtet sich hierbei die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem sog. Gegenstands- bzw. Streitwert. Je höher der Streitwert, desto höher sind die gerichtlichen und außergerichtlichen Gebühren. Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechne ich in aller Regel zwischen 50,- € und 190,- € (zzgl. MwSt.).

Zeitaufwandsbezogene Vergütungsvereinbarung

In geeigneten Fällen schlage ich eine Vergütungsvereinbarung vor, bei der meine anwaltliche Tätigkeit nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand honoriert wird. Der Stundensatz (ab 175 € zzgl. USt.) variiert je nach rechtlicher Fragestellung, Schwierigkeit der Angelegenheit, Haftungsrisiko, Gegenstandswert, Bedeutung für den Mandanten und insbesondere dem Umfang der Tätigkeit. Meine Tätigkeit rechne ich hierbei zeitnahe und zeitgenau ab.

Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe

Wer ohne Rechtsschutzversicherung und auf Grund seiner wirtschaftlichen Situation bedürftig ist, dem kann Beratungshilfe bewilligt werden. Hierzu muss man beim örtlichen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle vorstellig werden.

Den Beratungshilfeschein bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Termin in meiner Kanzlei mit. Die nachträgliche Beantragung der Beratungshilfe durch mich ist nicht möglich.

Im gerichtlichen Verfahren wird Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe gewährt, wenn Bedürftigkeit vorliegt und Erfolgsaussichten bestehen.